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Suizidpräventionskonzept für soziale Institutionen: Was der Kanton erwartet – und was im Alltag wirklich hilft

14. Sept.
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 15. Sept.

Genau vor dieser Frage stehen viele soziale Institutionen, wenn der Kanton im Rahmen einer Betriebsbewilligung oder Qualitätsprüfung entsprechende Grundlagen verlangt. Schnell zeigt sich: Mit ein paar allgemeinen Sätzen zu Krisenintervention ist es nicht getan. Ein professionelles Suizidpräventionskonzept muss klären, wie eine Institution vorbeugt, Warnzeichen erkennt, in Krisen handelt und auch nach einem Suizidversuch oder Suizid professionell vorgeht.


Wie relevant das Thema ist, zeigen auch die Zahlen: Im Jahr 2023 starben in der Schweiz 995 Menschen durch Suizid. Bei Menschen zwischen 15 und ungefähr 45 Jahren gehören Suizid und Unfälle zu den häufigsten Todesursachen. Rund 8,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren berichteten 2022 zudem von Suizidgedanken innerhalb der vorangegangenen zwei Wochen. Bei den 15- bis 24-Jährigen lag der Anteil mit 14,5 Prozent deutlich höher.


Mitarbeitende und Klient in einer sozialen Institution im Gespräch – Suizidprävention schafft Orientierung und Handlungssicherheit.

Suizidprävention braucht klare Strukturen: Sie schaffen Orientierung und Handlungssicherheit im Alltag.


Für soziale Institutionen ist Suizidprävention deshalb nicht nur im akuten Notfall relevant. Sie beginnt deutlich früher: bei einer tragfähigen Alltagskultur, der Sensibilisierung von Mitarbeitenden, dem frühzeitigen Erkennen von Veränderungen und der Frage, wie Menschen in belastenden Situationen unterstützt werden können.

Gleichzeitig müssen Institutionen wissen, was zu tun ist, wenn Suizidgedanken geäussert werden oder eine konkrete Gefährdung vermutet wird. Wer übernimmt Verantwortung? Wann werden externe Fachpersonen beigezogen? Wie werden Informationen weitergegeben? Und was geschieht nach einem Suizidversuch oder Suizid?

Dass solche Fragen auch im Rahmen von Bewilligung und Qualitätssicherung relevant sind, zeigt beispielsweise der Kanton Zürich: Dort müssen Wohnheime für Menschen mit Behinderungen in ihren Konzepten Angaben zur Suizidprävention machen. Auch bei Alters- und Pflegeheimen wird Suizidprävention im Zusammenhang mit Betriebsbewilligung und Aufsicht berücksichtigt.

Ein gutes Suizidpräventionskonzept beantwortet deshalb nicht nur die Frage, was im Notfall zu tun ist. Es schafft einen verbindlichen Rahmen für Prävention, Früherkennung, Intervention und Nachsorge.


Suizidprävention ist Teil von Gewaltprävention – braucht aber besondere Aufmerksamkeit

Suizidales Verhalten kann als Form der Selbstgefährdung grundsätzlich in eine umfassende Gewalt- und Präventionsstrategie einer Institution eingeordnet werden. Gleichzeitig sollte Suizidalität nicht einfach auf wenigen Seiten eines Gewaltpräventionskonzepts mitbehandelt werden.

Der Grund: Das Thema bringt zusätzliche fachliche, organisatorische und prozessuale Anforderungen mit sich. Mitarbeitende müssen mögliche Warnzeichen wahrnehmen und Suizidgedanken ansprechen können. Es muss geklärt sein, wie bei einem Verdacht vorgegangen wird, welche internen Stellen Verantwortung übernehmen und ab wann externe medizinische oder psychiatrische Fachpersonen beigezogen werden. Ebenso braucht es Regelungen für akute Notfälle sowie für die Zeit nach einem Suizidversuch oder Suizid.

Ein professioneller Umgang mit Suizidalität umfasst deshalb mehr als Krisenintervention. Prävention beginnt bereits im Alltag: mit einer offenen Gesprächskultur, verlässlichen Beziehungen, Sensibilisierung und der Stärkung individueller Schutzfaktoren. Hinzu kommen Früherkennung, klare Handlungsabläufe, ein funktionierendes Sicherheitsnetzwerk und eine geregelte Nachsorge.

Wichtig ist dabei auch die Rollenklärung: Mitarbeitende sollen Suizidalität ernst nehmen, ansprechen und nach verbindlichen Abläufen handeln – aber nicht selbst psychiatrische Diagnosen stellen. Wo eine vertiefte fachliche Einschätzung nötig ist, müssen externe Fachpersonen beigezogen werden.

Damit wird deutlich: Ein Suizidpräventionskonzept ist die Grundlage – aber es reicht allein nicht aus, um im Alltag Handlungssicherheit zu schaffen.


Ein Konzept allein reicht nicht: Vier Bausteine professioneller Suizidprävention

Ein Suizidpräventionskonzept schafft den übergeordneten Rahmen. Damit Mitarbeitende im Alltag tatsächlich sicher handeln können, braucht es jedoch weitere, aufeinander abgestimmte Instrumente und Strukturen.


1. Institutionelles Suizidpräventionskonzept

Das Suizidpräventionskonzept beantwortet die grundlegende Frage: Wie will die Institution Suizidalität vorbeugen und damit umgehen?

Es beschreibt die gemeinsame Haltung, Ziele und Rahmenbedingungen und legt fest, wie Prävention, Früherkennung, Intervention und Nachsorge miteinander verbunden werden. Ebenso sollten Rollen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen zu bestehenden Konzepten und Abläufen geklärt sein.

Damit schafft das Konzept die gemeinsame fachliche Grundlage. Es sorgt dafür, dass Suizidprävention nicht von einzelnen Mitarbeitenden oder persönlichen Einschätzungen abhängt, sondern institutionell verankert ist.


2. Verbindlicher Handlungsleitfaden

In einer konkreten Situation reicht ein übergeordnetes Konzept allein nicht aus. Mitarbeitende müssen wissen, was sie tun sollen, wenn sie Veränderungen beobachten, Suizidgedanken vermuten oder eine akute Gefährdung erkennen.

Ein Handlungsleitfaden übersetzt die Grundsätze des Konzepts deshalb in konkrete Orientierung für den Alltag. Er regelt, wie Beobachtungen eingeordnet werden, welche nächsten Schritte angezeigt sind, wer informiert werden muss und wann zusätzliche interne oder externe Fachpersonen beigezogen werden.

Gerade in belastenden Situationen ist es wichtig, dass Mitarbeitende nicht erst klären müssen, wer zuständig ist oder was als Nächstes zu tun ist. Verbindliche Abläufe reduzieren Unsicherheit und unterstützen ein koordiniertes Vorgehen.


3. Individueller Sicherheits- und Notfallplan

Neben den institutionellen Regelungen braucht es bei besonders gefährdeten Personen eine individuelle Perspektive.

Ein Sicherheits- und Notfallplan wird gemeinsam mit der betroffenen Person erarbeitet und hält fest, woran frühzeitig erkennbar ist, dass sich die Situation verschlechtert. Ebenso werden hilfreiche Bewältigungsstrategien, Unterstützungsmöglichkeiten und konkrete Schritte für belastende oder akute Situationen festgehalten.

Dadurch entsteht ein persönlicher Plan, der nicht erst in einer Krise entwickelt werden muss. Gleichzeitig stärkt er die Beteiligung der betroffenen Person und schafft für sie und die begleitenden Fachpersonen mehr Orientierung.


4. Fachstellen- und Notfallnetzwerk

Soziale Institutionen können und sollen nicht jede Situation allein bewältigen. Entscheidend ist deshalb, bereits vor einer Krise zu klären, welche internen und externen Fachstellen zur Verfügung stehen.

Dazu gehören je nach Angebot beispielsweise psychiatrische oder medizinische Fachpersonen, Notfalldienste, Beratungsstellen, gesetzliche Vertretungen oder weitere Personen aus dem Helfendennetzwerk.

Wichtig ist nicht nur zu wissen, welche Stellen existieren. Ebenso sollte klar sein, in welchen Situationen sie beigezogen werden, wer den Kontakt übernimmt und wie relevante Informationen weitergegeben werden.

So entsteht ein abgestimmtes System, in dem Konzept, Handlungsleitfaden, individuelle Sicherheitsplanung und Fachstellennetzwerk ineinandergreifen.


Der kurze Selbstcheck: Wie gut ist Ihre Institution aufgestellt?

Ein Blick auf einige zentrale Fragen zeigt oft schnell, wo bereits gute Grundlagen vorhanden sind und wo noch Lücken bestehen:

  • Gibt es eine gemeinsame Haltung zum Umgang mit Suizidalität?

  • Wissen Mitarbeitende, was sie bei einem Verdacht konkret tun müssen?

  • Sind Zuständigkeiten und Eskalationswege eindeutig geregelt?

  • Gibt es ein Instrument für die individuelle Sicherheitsplanung?

  • Sind externe Fachstellen und Notfallkontakte vorab definiert?

  • Ist auch geregelt, was nach einem Suizidversuch oder Suizid geschieht?

Wer diese Fragen nicht durchgehend mit Ja beantworten kann, hat häufig zwar einzelne Elemente der Suizidprävention geregelt, aber noch kein wirklich abgestimmtes Gesamtsystem.


CONCEPTERA unterstützt Sie bei der Entwicklung einer alltagstauglichen Suizidprävention

CONCEPTERA unterstützt soziale Institutionen dabei, Suizidprävention fachlich fundiert und praxistauglich aufzubauen – vom institutionellen Suizidpräventionskonzept über verbindliche Handlungsleitfäden und individuelle Sicherheits- und Notfallpläne bis zur Klärung des Fachstellen- und Notfallnetzwerks.

Ziel ist nicht nur ein Konzept, das formale Anforderungen erfüllt, sondern ein System, das Mitarbeitenden im Alltag Orientierung und Handlungssicherheit gibt.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne unverbindlich.

Sonja Gross 

Master of Arts in Erziehungswissenschaft

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