Zu Gast beim Lesathon von ExLibris liest Sonja Gross live aus ihrem Buch: Leichte Sprache. Grundlagen und Anleitung für eine barrierefreie Kommunikation.
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Am 10. Juni habe ich das Vergnügen, als Kursleiterin für ARTISET in Luzern tätig zu sein. Der Fokus liegt auf einem Thema, das mir besonders am Herzen liegt: "Leichte Sprache". In einer Welt, die zunehmend von Informationen überflutet wird, ist es entscheidend, dass wir sicherstellen, dass unsere Botschaften für alle zugänglich sind. Leichte Sprache ist ein Werkzeug, das dazu beiträgt, komplexe Informationen verständlich und klar zu kommunizieren, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch für viele andere. Ich lade alle herzlich ein, sich diesem Kurs anzuschliessen und von meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich zu profitieren. Gemeinsam können wir dazu beitragen, eine inklusivere und zugänglichere Gesellschaft zu schaffen. Anmeldung und Infos finden Sie hier. Dein Browser unterstützt die Anzeige dieses Dokuments nicht. Klicke hier, um das Dokument herunterzuladen. Zu Gast in der Podcast-Reihe "Education Minds - Didaktische Reduktion» bei Yvo Wüest hat Sonja Gross über das Thema «Leichte Sprache» gesprochen. Warum ist es wichtig, dass wir uns in der Gesellschaft damit auseinandersetzen? Was unterscheidet Leichte Sprache von einfacher Sprache? Wer braucht Leichte Sprache, wer einfache Sprache? Welches sind die zentralen Regeln? Ausserdem erzählt Sonja Gross wie sie mit kritischen Rückmeldungen umgeht, welche Erfahrungen sie besonders berührt und welche Menschen sie am meisten inspiriert haben, sich in dieses Thema zu vertiefen. Yvo Wüst schreibt: «In unserem Gespräch wird mir schnell klar: Mehr "Leichte Sprache" hat viele Vorteile. Nicht nur für die Betroffenen, die vielleicht eine Einschränkung haben und so der Kommunikation bei Behörden, im Krankenhaus oder bei einer Weiterbildung leichter folgen können. Auch Unternehmen, Geschäftsleute oder Fachpersonen profitieren von den Prinzipien Leichter Sprache, zum Beispiel indem sie sie für eine sympathische und moderne Art der Kommunikation nutzen. Ausserdem kann zum Beispiel eine größere Zielgruppe für ein Bildungsangebot angesprochen werden, Therapieanweisungen werden besser verstanden oder Gesundheitskosten eingespart. Darüber hinaus kann Leichte(re) Sprache zu einer besseren Reputation einer Organisation führen.
Was ist Leichte(re) Sprache? Wie genau schreibt und spricht man leicht oder leichter? Dieses Buch gibt Antworten. Leichte Sprache ist eine besonders einfache Sprache mit kurzen Sätzen, alltagsnahen Wörtern, prägnanten Aussagen und verständlicher Darstellung. Studien zeigen, dass ca. ein Drittel der Erwachsenen im Alltag Mühe hat, schriftliche Informationen von Firmen, Behörden oder Medien zu verstehen. Mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung hat Probleme, den Erklärungen von medizinischen und therapeutischen Fachpersonen zu folgen. Durch Leichte(re) Sprache werden gesundheitsrelevante Informationen besser verstanden und damit die Beziehungsqualität, die Patientensicherheit sowie der Therapieerfolg erhöht. Aber auch in anderen Bereichen wird Leichte(re) Sprache mit Erfolg eingesetzt, um mehr Menschen zu erreichen, Missverständnisse zu reduzieren und die Zusammenarbeit zu verbessern. Von Leichter(er) Sprache profitieren deshalb neben medizinischen und betreuerischen Fachpersonen auch Lehrpersonen, Eltern, Führungspersonen, Politikerinnen und Politiker, Behördenmitarbeitende, Angehörige von Demenzbetroffenen und viele weitere Berufsgruppen mit Kundenkontakt. Dieses Buch gibt einen Überblick über alles Wissenswerte über Leichte(re) Sprache: die Grundlagen, den Hintergrund sowie die Wirkweise. Außerdem erfahren die Leserinnen und Leser mehr über die bestehenden Regelwerke und lernen, wie sie die Regeln optimal für sich und ihre Ziele einsetzen können. Die Theorie wird mit kurzweiligen Beispielen vermittelt und die enthaltenen Übungen, Tipps und Checklisten bieten Unterstützung bei der eigenen Umsetzung.
Seit dem 1. Januar 2022 gehören die Branchenverbände CURAVIVA, INSOS und YOUVITA zur Föderation ARTISET.
Ich freue mich und bin stolz, dass CONCEPTERA Mitglied des Beraternetzwerkes von ARTISET ist und einen aktiven Beitrag leisten kann in den Themen Konzeptentwicklung, Qualitätsmanagement, Personalschulung und Leichte Sprache. CONCEPTERA bietet Dienstleistungen für Institutionen aller Altersbereiche und Zielgruppen im Sozialbereich sowie für Kantone und Gemeinden. Mit dem Ziel der bestmöglichen Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen mit Beeinträchtigung bis hin zu älteren Menschen. Behinderteninstitutionen sind herausgefordert: Selbstbestimmung von Klient*innen mit kognitiven Beeinträchtigungen auf der einen Seite und Sicherheit sowie eine gelingende Zusammenarbeit mit deren Angehörigen auf der anderen Seite.
Conceptera begleitet und berät soziale Institutionen bei der Entwicklung einer Haltung sowie von Handlungsgrundlagen zu diesem Thema. Dabei spielt das Erwachsenenschutzgesetz eine entscheidende Rolle. Für Magazin Inside der Stiftung arwo hat Sonja Gross im Juni 2021 ein Interview gegeben: Zur Person: Sonja Gross (31) hat Erziehungswissenschaft studiert und führt ihr eigenes Unternehmen Conceptera, eine Fachstelle für Konzeptarbeit im Sozialbereich. Der Geschäftsführer der arwo sagt selbstkritisch, dass die arwo die Änderungen im neuen Erwachsenenschutzrecht im Alltag noch zu wenig umgesetzt hat. Sie unterstützen Stiftungen in diesem Prozess. Wurde die Gesetzesänderung anderswo besser umgesetzt? Sonja Gross: Ich kenne keine Institution, die sie vollumfänglich super umgesetzt hat. Dafür hätte es wohl eine grössere Schulungsaktion der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gebraucht. Wie kamen Sie dazu, Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Gesetzesgrundlage zu unterstützen? Ich kam über die Konzeptarbeit dazu und unterstütze Stiftungen bei der Erarbeitung der Grundlagen der Begleitung und Betreuung. Eine vorhandene Grundlage alleine reicht jedoch nicht: Es ist wichtig nicht nur die Angestellten zu schulen, sondern auch die Angehörigen und die Betroffenen aufzuklären. Was sind die Hauptthemen, die im Zusammenhang mit der Selbstbestimmung immer wieder zu Unsicherheiten führen? Die Kleidung ist immer wieder ein Thema. Auch der Umgang mit der Sexualität ist heikel. Angehörigen argumentieren manchmal damit, ihr erwachsenes Kind hätte immer noch den Entwicklungsstand eines Siebenjährigen. Das stimmt, doch der Körper hat sich trotzdem entwickelt und damit bei Vielen auch die Lust. Vor allem ältere Angehörige haben zu diesem Thema öfters eine konservative Haltung. Aus rechtlicher Sicht ist es jedoch eine klare Sache: Sexualität gehört in den Bereich der «höchstpersönlichen Rechte, die einer Person um ihrer Persönlichkeit willen zustehen». Diese Rechte können auch von handlungsunfähigen Personen, zum Beispiel von Personen mit einer umfassenden Beistandschaft oder von minderjährigen Personen, wahrgenommen werden, falls sie urteilsfähig sind und durch niemanden vertreten werden. Wer entscheidet, ob eine Person urteilsfähig ist, also die Tragweite seines eigenen Handelns «vernunftgemäss» einschätzen kann? Grundsätzlich geht man von der Urteilsfähigkeit aus und muss begründen, wenn jemand in einer Sache nicht urteilsfähig ist. Deshalb, und weil Urteilsfähigkeit immer an eine spezifische Fragestellung und Entscheidung gebunden ist sowie sich verändern kann, kann die Urteilsfähigkeit einer Person auch nicht im Dispositiv (der von der KESB verfassten Anordnung in der Ernennungsurkunde, Anm. d. Red) festgehalten werden. Sondern sie muss situativ, am besten über verschiedene Zeitpunkte hinweg, beobachtet, erfragt und erhoben werden. Im Alltag ist die Urteilsfähigkeit zentral. Wenn zum Beispiel eine Begleitperson mit einem Klienten in einem Restaurant isst, kann er grundsätzlich selbst entscheiden, was er bestellt. Hat er aber eine lebensbedrohliche Allergie gegen Nüsse und will eine Nusstorte bestellen, muss die Begleitperson eingreifen, weil der Klient offensichtlich nicht einschätzen kann, was geschehen kann, wenn er den Kuchen isst. Beim Thema Freundschaft und Sexualität scheint es schwieriger zu sein, die Urteilsfähigkeit herauszufinden … Aber auch da gilt es zu bedenken, dass Selbstbestimmung ein Grundrecht ist und dass gemäss Bundesverfassung Freiheit und Selbstbestimmung die Regel und Beschränkung die Ausnahme sind. Will jemand zum ersten Mal beim Freund oder der Freundin übernachten, macht es allerdings Sinn im Gespräch vorgängig herauszufinden, ob beide dasselbe wollen und niemand vom anderen unter Druck gesetzt wird. Da die Einschätzung der Urteilsfähigkeit nicht in jedem Fall auf Anhieb eindeutig ist, müssen die Fachpersonen besonders gut hinschauen, reflektieren und dokumentieren. Auch andere Themen der Selbstbestimmung wären durchs Erwachsenenschutzrecht klar geregelt und sind trotzdem (noch) nicht umgesetzt – warum? Warum man dies nicht früher und konsequenter angegangen ist, kann ich nicht beurteilen. Ich vermute, dass es mit der gewissen Komplexität des Gesetzes zusammenhängt. Das neue Erwachsenenschutzgesetz von einem Tag auf den anderen konsequent umzusetzen, wäre allerdings eine Überforderung für alle Beteiligten auch für die Klient*innen. Viele, vor allem ältere Personen, haben früher nicht gelernt, selbst zu entscheiden und würden sich unsicher und überfordert fühlen, wenn sie auf einmal so vieles selbst bestimmen müssten. Auch die Angehörigen würde man vor den Kopf stossen, wenn man die Selbstbestimmung von einem Tag auf den andern umsetzen würde. Es ist ein Prozess, der Befähigung der Beteiligten, Vertrauen und Zeit braucht. Ein Konzept umschreibt die Grundvorstellung der agogischen Arbeit in einer Werkstätte und schafft Klarheit darüber, was auf welchem Weg erreicht werden soll. Es macht die agogische Arbeit transparent und nachvollziehbar, dient als gemeinsame Grundlage und gibt dem Fachpersonal Orientierung. Träger, Angehörige, Netzwerkpartner und die weitere Öffentlichkeit werden darin ausserdem über das besondere Profil informiert. Das vermittelt Sicherheit und schafft Vertrauen. Wie wird ein Konzept entwickelt? Was sollte bei der Verschriftlichung beachtet werden? Welche Schritte sind notwendig zur erfolgreichen Umsetzung? Diese und weitere Fragen werden wir an diesem Seminartag gemeinsam anschauen.
CONCEPTERA entwickelt und verfasst für Organisationen mit sozialem Auftrag (päd)agogische Konzepte und weitere Dokumente, zum Beispiel zu betrieblichen Abläufen, zur Angehörigen- und Freiwilligenarbeit oder Prävention. Zudem begleitet CONCEPTERA Institutionen bei der Implementierung dieser Konzepte und bietet Schulungen an zu aktuellen Theorien und Modellen hinsichtlich der Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Beeinträchtigungen. Dabei wird auf eine verständliche, an die Zielgruppe angepasste Formulierung geachtet.
Pünktlich sein, eine Fräsmaschine bedienen, sorgfältig arbeiten, freundlich grüssen, Verantwortung übernehmen, sich die Zeit einteilen … All das muss gelernt werden! Als Arbeitsagoge oder Arbeitsagogin unterstützen Sie die Menschen dabei, diese oder ähnliche Dinge zu lernen. Doch wie funktioniert das Lernen bei erwachsenen Menschen? Im Seminar am Institut für Arbeitsagogik, am 15. Mai 2020, erzähle ich Ihnen mehr darüber, wie das menschliche Gehirn lernt. Dabei lernen Sie grundlegende Theorien aus der Erziehungswissenschaft, Didaktik und Psychologie kennen und anwenden. Inhalte
Ziele Die Teilnehmenden
Zielpublikum Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen sowie andere interessierte Personen Ort und Datum Freitag 15. Mai 2020, Institut für Arbeitsagogik, Luzern Leitung Sonja Gross, Master in Erziehungswissenschaften und Psychologie an der Universität Zürich, Geschäftsführerin Conceptera GmbH Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.institut-arbeitsagogik.ch |
Sonja Gross Master of Arts in Erziehungswissenschaft
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